Dipl.-Bauingenieur

Von der Handwerkskammer zu Leipzig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

für das Straßenbauer-, Maurer- und Betonbauerhandwerk; Estrich-, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk

Beratender Ingenieur - Gutachter - GTÜ-BAU Servicepartner Raum Leipzig - Halle - Mitteldeutschland

Blower - Door = Luftdichtigkeitsmessung


Bundesanzeiger

  • (Nr. 140, ausgegeben am Freitag, den 31. Juli 1998, Seite 10 885)
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  • Amtlicher Teil
  • Bekanntmachungen
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  • Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Hinweis auf allgemein anerkannte Regeln der Technik zur Wärmeschutzverordnung vom 8. Juli 1998
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  • Auf Grund der Ermächtigung nach § l0 Abs. 2 der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBI IS. 2121) wird zu §4 Abs.4 in Verbindung mit Anlage 4 Ziffer 2 sowie der entsprechenden Regelung in § 7 dieser Verordnung auf folgende Regel der Technik hingewiesen.
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  • Der Nachweis einer ausreichenden Dichtung hinsichtlich des § 4 Abs. 4 in Verbindung mit Anlage 4 Ziffer 2 sowie der entsprechenden Regelung in § 7 wird beschrieben in DIN V 41 08, Teil 7 - Wärmeschutz im Hochbau; Luftdichtheit von Bauteilen und Anschlüssen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele (Ausgabe November 1996.)
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  • Nach Abschnitt 4.4 dieser Norm ist als Nachweisverfahren das in ISO 9972 : 1996 Therrnal insulation; Determination of building airfightness, fan pressurization methode *) - angegebene Verfahren zu verwenden. Ergänzend zu den Angaben der Norm ist es bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen unter Berücksichtigung von baupraktischen Toleranzen als ausreichend anzusehen, wenn der nach diesen Verfahren gemessene Luftvolumenstrorm bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa
    • bezogen auf das Raumluftvolumen den in der Norm genannten Grenzwert um bis zu 0,5h-1 oder
    • bezogen auf Netto-Grundfläche den in der Norm genannten Grenzwert um bis zu 1,25m3 /(m2h) überschreitet.
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  • Die Norm ist im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln, erschienen. Bonn, den 8. Juli 1998 BI 5-830603-6
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  • Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Stadtebau Im Auftag Prof. Dr.-Ing. Ehm
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  • *) entspricht dem Blower-Door-Messverfahren