Wärmeschutz im Hochbau
- (Vornorm DIN-V 4108-7 - November 1996)
- Teil 7- Luftdichtheit von Bauteilen und Anschlüssen Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele
- -veröffentlicht als anerkannte Regel der Technik im Bundesanzeiger-
- 4.4. Nachweis der Luftdichtheit
- Werden Messungen der Luftdichtheit von Gebäuden oder Gebäudeteilen durchgeführt, so darf der nach ISO 9972 gemessene Luftvolumenstrom bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa folgende Werte nicht überschreiten:
Gebäude mit n50[1/h] *) NBV50[m3/m2h] **) natürlicher Lüftung (Fenster) 3,0 7,5 raumlufttechnischen Anlagen(auch einfache Abluftanlagen) 1,0 +0,5 ***)/td> 2,5 +1,25 ***) - *) Bezug auf das beheizte Raumluftvolumen
- **) Bezug auf die beheizte Nettogrundfläche nach DIN 277
- ***) unter Berücksichtigung baupraktischer Toleranzen zugelassen laut Bekanntmachung im Bundesanzeiger (31.7.1998, S.10885)